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Handwerkskammer in
Passau
Simmerlingweg 4 u. 15
94036 Passau

Tel. 0851 95680-0 (Auskünfte zu Kursen)

Tel. 0851 5301-0 (Auskünfte zu weiteren Themen)

Fax: 0851 95680-50

E-Mail passau- auerbach@hwkno.de

Wann kann ein Sachverständiger helfen?

Immer, wenn eine unabhängige, fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll.

Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen entsprechend seiner Beauftragung entscheiden.